Nach Auskunft der Schulaufsicht Informatik heißt das für die Weiterbildung:
| Nach erfolgreichem Abschluss des | Stufe | Bedeutung |
|---|---|---|
| Kursjahres | ||
| ersten | C1 | Vorläufige Genehmigung für das erste Unterrichtsjahr mit Option auf Genehmigung der Stufe C nach 2 Jahren Unterrichtspraxis) |
| zweiten | C | Unbefristete Genehmigung für das erste und zweite Unterrichtsjahr |
| dritten | B | Vorläufige und befristete Genehmigung für das Leistungs- und das Grundkursfach Informatik inkl. Abitur |
Bis Kurs 17 einschl. wird durch das Staatsexamen die Stufe A (Fakultas Informatik) erworben; das Verfahren zur entsprechenden Fachanerkennung ab Kurs 18 wird von der Senatsverwaltung rechtzeitig bekanntgegeben.