Vogelperspektive


Unterrichtsgenehmigungen

Die Unterrichtsgenehmigungen für das Fach Informatik richten sich nach dem
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 07.10.2008.

Nach Auskunft der Schulaufsicht Informatik heißt das für die Weiterbildung:
Nach erfolgreichem
Abschluss des
 Stufe Bedeutung
Kursjahres
erstenC1 Vorläufige Genehmigung für das erste Unterrichtsjahr mit Option
auf Genehmigung der Stufe C nach 2 Jahren Unterrichtspraxis)
zweitenC Unbefristete Genehmigung für das erste und zweite Unterrichtsjahr
drittenB Vorläufige und befristete Genehmigung für das Leistungs-
und das Grundkursfach Informatik inkl. Abitur

Bis Kurs 17 einschl. wird durch das Staatsexamen die Stufe A (Fakultas Informatik) erworben; das Verfahren zur entsprechenden Fachanerkennung ab Kurs 18 wird von der Senatsverwaltung rechtzeitig bekanntgegeben.

Ch. Maurer
19. Mai 2009

Aktuelles

Voraussichtlich wird demnächst
Kurs 20 ausgeschrieben.

Interessierte Kolleginnen und
Kollegen werden gebeten,
» hier « ganz unverbindlich
ihr Interesse mitzuteilen.